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 Förderungen des Bundes und Landes

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung der Länder und des Bundes hatte nie bestanden, daher kamen nur wenige in den Genuss einer Förderung, die den jeweiligen Richtlinien nach weisen konnten. Heuer im Jahr 2025 ist mit einer Subvention der Länder und des Bundes nicht zu rechnen, da dafür wegen der schlechten Haushaltslage keine finanziellen Mittel  zur Verfügung stehen.

Wie bereits früher von uns empfohlen ist daher auf einen Förderantrag mit ungewissen Ausgang gänzlich zu verzichten und anstelle dessen auf dem freien Markt nach preiswerten und guten Produkten nach sorgfältiger Auswahl Ausschau zu halten. 

Angebotspreise des Handels und den Berufsgruppen hatten und haben signifikante nicht nach zu vollziehende Unterschiede. Es konnten teilweise Preisunterschiede bis zu 300% festgestellt werden ohne dass u.U. ein Grund dafür zu erkennen gewesen wäre. 

Bei dem Wunsch die bestehende Heizungsanlage durch eine umweltfreundliche Wärmepumpe zu ersetzen ist zunächst zu klären welche am Markt gängigen Produkte, insbesondere bei einer Radiator-Heizungsanlage, in der Lage sind einen vollwertigen Ersatz sicher zu stellen. Das ist bei Weiten bei nicht allen des Marktangebotes der Fall, obgleich dafür mit Daten und auch A+++ (ohne ein Limit zu mehr +) der Produkte geworben werden, die in der genauen Prüfung den Bedürfnissen nicht entsprechen können.

Weiterhin ist zu klären, bis zu welchen Minuswerten im Winter eine Wärmepumpe noch in der Lage ist einen ausreichend kalorischen Gewinn im Alleinbetrieb der Wärmepumpe ohne Zusatzheizung (bivalenten Betrieb bedeutet - mit Zusatzheizung) sicher zu stellen. Ist die Zuschaltung einer Zusatzheizung schon bei +2°C notwendig, dann ist dies eine sehr teure Angelegenheit, d.h. entweder ist die Leistungsklasse zu klein, oder die Wärmepumpe bietet technisch einen zu geringen Wirkungsgrad bei niederen Temperaturen. Dies ist meist bei Wärmepumpen der Fall. die mit Fluorgemischen als Kältemitteln arbeiten, z.B. R 410a oder R 134a oder ähnlichen. Diese Kältemittel sind durch EU-Verordnung ohnehin verboten. Auch Geräte mit dem neuen Kältemittel R 290 (ein reines Propangas) erfüllen nicht immer die beworbene Leistungsfähigkeit und Energieeinsparung, da der Umgang mit dieser Technik noch erprobt wird.

Möchte man alle diese Hürden umgehen und nicht von Fachverbänden mit immer mehr Gütesiegeln und Zertifikaten überfordert werden, dann ist in beinahe allen Fällen günstiger ein über viele Jahre erprobtes technisch hochwertiges Produkt des Marktangebotes auszuwählen, dass alle gewünschten Kriterien erfüllen kann. Damit wird der Konsument in der Regel zufriedener sein, als mit den Angeboten der Fachbetriebe in teilweiser Unkenntnis der physikalischen Verhältnisse über den Einsatz und der Technik einer Luft-Wärmepumpe und der sehr preiswerten fernöstlichen Angebote, die mit R290 als Produkt neuester Technik werben und lange nicht dem letzten Stand der Technik entsprechen.

AUER/INTUIS Luft/Wasser Wärmepumpen wurden bereits 2010 mit dem Kältemittel Propan und der technischen Anforderungen an dieses Kältemittel serienreif auf den Markt gebracht. Also heuer über 15 Jahre bevor andere Hersteller begannen sich damit zu befassen, als fluorhaltige Kältemittel verboten wurden. Obwohl AUER/INTUIS den hochenergiesparenden Gaskessel entwickelt und bereits über 20 Jahre im Vertrieb hatte, dessen Abgastemperatur unter 30°C lag. 

 AUER/INTUIS in Frankreich war Vorreiter dieser Entwicklung lange voraus. Ein von Carl Auer von Welsberg/Kärnten 1898 gegründetes Unternehmen mit derzeit 2000 Mitarbeitern, 2 Forschungscentren mit je 150 Ingenieuren, deren Aufgabe allein es ist neue Techniken und Produkte der Wärmetechnik mit geringmöglichen Energiebedarf zu entwickeln