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Garantie von AUER/INTUIS- Wärmepumpen
AUER gewährt eine Werksgarantie von 24 Monaten ab der Meldung der Inbetriebnahme, erfolgt diese Meldung nicht, wird das Datum der Lieferung angenommen und festgelegt. Der Installateur übernimmt keine Garantie für die Wärmepumpen, sondern nur für das von ihm ausgeführte Gewerk.
Es wird davon ausgegangen, dass das installierende Unternehmen ausreichend Kenntnisse von der Funktion von Wärmepumpen und deren Installation besitzt. Die mitgelieferte Installationsanleitung zu den AUER/INTUIS Wärmepumpen ist genauesten zu beachten. Fehler der Installation können zum Entfall der Werksgarantie führen, wenn sie fahrlässig und nicht den Vorschriften ausgeführt wurde. Dies betrifft sowohl den elektrischen Anschluss als auch die Hydraulik.
Die Wartung der Wärmepumpe bezieht sich auf 2 wesentliche Arbeiten, wie dem Entfernen von Laub oder Verunreinigungen des Wärmetauschers in der Ventilatorlüftung und dem Reinigen des Filters im Filterventil (Lieferbestandteil). Diese Arbeiten können vom Eigentümer jährlich einmal selbst übernommen werden. Ansonsten bezieht sich jede andere Wartung auf die Hydraulik, das heißt auf die Überprüfung der Heizungsinstallation und dem Wasserinhalt und dessen Qualität.
Wartung und Überprüfung der Heizungsinstallation ist nicht Bestandteil der Garantie der Wärmepumpe, obgleich die Leistung und Funktion der Wärmepumpe davon beeinträchtigt werden kann. Die Hydraulik ist Sache des installierenden Unternehmens oder ersatzweise dessen beauftragten Mitarbeiter, der für den Teil der Heizungsinstallation gewährleistungspflichtig ist. Für Schäden der Hydraulik, die die Wärmepumpe beschädigen, haftet AUER/INTUIS nicht.
Ein Garantieanspruch ist in der Regel nach 2 Jahren an den Händler oder Installateur beendet. Danach entsteht der Gewährleistungsanspruch des Herstellers bezüglich der Eigenschaften und der Leistung des in Umlauf gebrachten Gerätes. Das bedeutet, dass die Wärmepumpe die in den Datenblättern dokumentierten Werte nachweisen muss.
Für eine mangelnde oder fehlende Funktion kann ein Händler oder Installateur nicht haftbar gemacht werden, da er das Gerät nicht produziert hat. Auch dann nicht, wenn nach Ablauf der Garantiezeit nach umfangreichen Nacharbeiten des Händlers oder Installateurs die Wärmepumpe nicht in einen ordentlichen Betrieb gesetzt werden kann und offensichtlich grobe Mängel der in der Herstellung bestehen müssen.
Die Gewährleitung für Leistung und Eigenschaften des produzierten Gerätes kann weder Händler noch Installateur nicht übernehmen, hier ist der Hersteller/Produzent gefordert einzutreten und Maßnahmen zu dessen Kosten zu veranlassen, die die Eigenschaften und Funktion des Gerätes in der Lage sind herzustellen. In welcher Weise dies erfolgt entscheidet der Hersteller/Produzent. (z.B. Nacharbeit vom/im Werk oder Austausch).

